Bezirk von Berlin
Gewerbe anmelden in Berlin-Reinickendorf
Reinickendorf im Norden Berlins erlebt mit der Nachnutzung des Flughafens Tegel als Urban Tech Republic und Forschungs- und Industriepark einen echten Aufbruch, daneben prägen Handwerk, Handel und ruhige Wohnlagen am Tegeler See den Bezirk. Wer hier gründet, meldet beim Ordnungsamt Reinickendorf an.
Kurz gesagt: Zuständig ist das Ordnungsamt Reinickendorf – Gewerbe. Gebühr 26 €, Vorsprache nur mit Termin, Online-Anmeldung möglich.
Zuständiges Gewerbeamt
Ordnungsamt Reinickendorf – Gewerbe
Lübener Weg 26
13407 Berlin-Reinickendorf
Online-Anmeldung ist möglich, der Direktlink wird gerade verifiziert. Schau bei Berlin-Reinickendorf im Service-Portal oder lass uns das für dich übernehmen.
Persönliche Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
„In Reinickendorf gibt es aktuell keine spontane Vorsprache, mit Termin oder online ist der Weg, online ist klar am schnellsten.“
Rund um das ehemalige Flughafenareal entsteht ein großer Standort für Forschung, saubere Industrie und Startups, während Alt-Reinickendorf und Tegel für klassisches Gewerbe stehen. Zuständig für die Gewerbeanmeldung ist das Ordnungsamt Reinickendorf im Lübener Weg. Vorsprachen ohne Termin sind derzeit nicht möglich, die Anmeldung läuft über Termin oder, schneller, online ab 15 Euro.
Gewerbeanmeldung, kostenlos ausgefüllt.
Du beantwortest ein paar Fragen, wir füllen das offizielle Formular für dich aus und schicken es dir als PDF per E-Mail. Auch für Berlin-Reinickendorf.
Drei Minuten. Reine Schreibarbeit.
Häufige Fragen
FAQ zur Gewerbeanmeldung in Berlin-Reinickendorf
Recherchiert und geprüft von Mike Mildenberger
Gründer von gewerbly.de. Die Gewerbeamt-Daten auf dieser Seite werden manuell aus offiziellen Stadtquellen recherchiert, zuletzt geprüft im Juni 2026. Keine Rechts- oder Steuerberatung.
Hinweis: Die Angaben zu Gebühren, Bearbeitungszeiten und Zuständigkeiten wurden sorgfältig recherchiert, können sich aber kurzfristig ändern. Verbindliche Auskünfte erteilt ausschließlich dein zuständiges Gewerbeamt.