Bezirk von Berlin
Gewerbe anmelden in Charlottenburg-Wilmersdorf
Charlottenburg-Wilmersdorf ist das bürgerliche, wohlhabende West-Berlin, von der City West am Kurfürstendamm über die Messe bis zu ruhigen Wohnvierteln. Handel, Dienstleistung und Tourismus prägen den Bezirk, in dem viele ihr Gewerbe beim Ordnungsamt anmelden.
Kurz gesagt: Zuständig ist das Ordnungsamt Charlottenburg-Wilmersdorf – Gewerbeservice. Gebühr 26 €, Vorsprache nur mit Termin, Online-Anmeldung möglich.
Zuständiges Gewerbeamt
Ordnungsamt Charlottenburg-Wilmersdorf – Gewerbeservice
Sigmaringer Straße 1
10713 Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf
Online-Anmeldung ist möglich, der Direktlink wird gerade verifiziert. Schau bei Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf im Service-Portal oder lass uns das für dich übernehmen.
Persönliche Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
„In Charlottenburg-Wilmersdorf gibt es keine offene Sprechstunde mehr, Termin oder online sind der einzige Weg.“
Rund um Kurfürstendamm, Savignyplatz und das Messegelände sitzen Einzelhandel, Beratung, Gastronomie und viele Freiberufler. Zuständig für die Gewerbeanmeldung ist der Gewerbeservice im Ordnungsamt Charlottenburg-Wilmersdorf in der Sigmaringer Straße. Offene Sprechstunden gibt es nicht, eine persönliche Vorsprache läuft nur über einen vorab vereinbarten Termin; online geht es ab 15 Euro.
Gewerbeanmeldung, kostenlos ausgefüllt.
Du beantwortest ein paar Fragen, wir füllen das offizielle Formular für dich aus und schicken es dir als PDF per E-Mail. Auch für Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf.
Drei Minuten. Reine Schreibarbeit.
Häufige Fragen
FAQ zur Gewerbeanmeldung in Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf
Recherchiert und geprüft von Mike Mildenberger
Gründer von gewerbly.de. Die Gewerbeamt-Daten auf dieser Seite werden manuell aus offiziellen Stadtquellen recherchiert, zuletzt geprüft im Juni 2026. Keine Rechts- oder Steuerberatung.
Hinweis: Die Angaben zu Gebühren, Bearbeitungszeiten und Zuständigkeiten wurden sorgfältig recherchiert, können sich aber kurzfristig ändern. Verbindliche Auskünfte erteilt ausschließlich dein zuständiges Gewerbeamt.