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Was nach der Gewerbeanmeldung kommt

Der Gewerbeschein ist da. Jetzt was? Eine Übersicht der Stellen, die sich automatisch melden, und der Sachen, an die man selbst denken muss.

Mike MildenbergerMike Mildenberger
Recherchiert & geprüft18. April 20266 Min.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Gewerbeamt informiert Finanzamt, IHK und Berufsgenossenschaft automatisch, du musst dich nicht selbst melden.
  • Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung kommt binnen Wochen, dort fällt die Wahl zur Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG.
  • Selbst kümmern musst du dich um Geschäftskonto, Buchhaltung und Krankenversicherung.
  • Einkommensteuer-Vorauszahlungen können ab dem zweiten Jahr fällig werden, gerne in vierstelliger Höhe.
  • Im Gründungs- und Folgejahr ist die Umsatzsteuervoranmeldung monatlich abzugeben (§18 UStG).

Mit dem Gewerbeschein in der Hand fühlt sich vieles erstmal erleichtert an. Tatsächlich beginnt damit aber eine kurze, aber intensive Phase, in der mehrere Behörden und Stellen automatisch Kontakt aufnehmen, und manche, an die man selbst denken muss.

Wer sich automatisch meldet

Das Gewerbeamt informiert eine Reihe von Stellen, ohne dass etwas zu tun wäre:

  • Finanzamt: Innerhalb weniger Wochen kommt der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Dort werden u.a. erwarteter Umsatz, Gewinn und die Wahl zwischen Kleinunternehmerregelung und Regelbesteuerung abgefragt.
  • IHK oder Handwerkskammer: Pflichtmitgliedschaft je nach Tätigkeit. Mit der Mitgliedschaft kommt der Beitragsbescheid.
  • Berufsgenossenschaft (BG): Zuständig für die gesetzliche Unfallversicherung. Auch Solo-Selbstständige sind oft beitragspflichtig.
  • Statistisches Bundesamt: Mit gewisser Wahrscheinlichkeit kommt eine statistische Auskunftspflicht ins Haus.

Wovon viele am Anfang überrascht sind

  • Die IHK-Beiträge kommen unabhängig vom Erfolg. Es gibt aber Befreiungsregeln für Existenzgründer mit niedrigen Gewinnen.
  • Beim Finanzamt-Fragebogen ist die Wahl der Kleinunternehmerregelung weitreichend (§19 UStG). Sie kann nur alle 5 Jahre revidiert werden.
  • Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer können ab dem zweiten Jahr fällig werden, gerne in vierstelliger Höhe.

Selbst aktiv werden: typische nächste Schritte

Was der Gesetzgeber nicht automatisch anstößt, aber oft wichtig wird:

  1. Geschäftskonto eröffnen. Ab UG/GmbH Pflicht, sonst praktisch unverzichtbar. Wer noch keins hat, kann direkt ein Geschäftskonto eröffnen.
  2. Buchhaltungs-Software auswählen oder mit dem Steuerberater die Tool-Frage klären. Cloud-Lösungen wie Lexware Office decken Rechnungen, Belege, USt-Voranmeldung und EÜR ab und exportieren am Jahresende sauber an DATEV.
  3. Krankenversicherung klären, gesetzlich oder privat, Wechsel zwischen den Systemen ist nur eingeschränkt möglich.
  4. Rechnungs-Vorlagen mit Pflichtangaben nach §14 UStG aufsetzen.
  5. Versicherungen prüfen (Berufshaftpflicht, Inhalt, Cyber, BU), der Bedarf hängt von der Tätigkeit ab.
Reihenfolge, die sich bewährt
Erst Geschäftskonto, dann Buchhaltungs-Software: Ein sauber angebundenes Konto spart später beim Belegimport viel Handarbeit, weil die Umsätze direkt in die Buchhaltung fließen.

Versicherungen, was sich rechnet

Selbstständige sind in der Krankenversicherung selbst pflichtig. Wer hauptberuflich selbstständig ist, wählt zwischen GKV und PKV. Wer nebenberuflich selbstständig bleibt, ist in der Regel über den Hauptjob versichert. Berufshaftpflicht oder Inhaltsversicherung ist je nach Tätigkeit sinnvoll, kann aber auch entfallen.

Häufige Frist-Fallen

  • Fragebogen Finanzamt: Innerhalb eines Monats nach Aufforderung.
  • Umsatzsteuervoranmeldung: Im Gründungsjahr und im Folgejahr monatlich (§18 UStG).
  • Gewerbesteuererklärung: Falls der Freibetrag überschritten wird, jährlich bis 31. Juli des Folgejahres (Steuerberater verlängert auf bis zu 28. Februar des übernächsten Jahres).
Die meisten Frist-Fallen entstehen nicht aus bösem Willen, sondern weil Post liegen bleibt. Wer Finanzamt-Briefe sofort öffnet, hat das halbe Problem schon gelöst.

Wenn der Gewerbeschein noch fehlt

Wer noch keinen Gewerbeschein hat, fängt mit der Anmeldung beim zuständigen Gewerbeamt an. Das offizielle GewA1-Formular gibt es auch online, wer es vor Augen hat, sieht schnell, dass viele Felder leicht zu missverstehen sind.

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Mike Mildenberger, Gründer von gewerbly.de

Recherchiert und geprüft von Mike Mildenberger

Gründer von gewerbly.de. Die Gewerbeamt-Daten auf dieser Seite werden manuell aus offiziellen Stadtquellen recherchiert, zuletzt geprüft im April 2026. Keine Rechts- oder Steuerberatung.

Hinweis: Dieser Inhalt dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Behördenberatung im Einzelfall. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an dein zuständiges Gewerbeamt, einen Steuerberater oder Rechtsanwalt. Stand der Angaben siehe jeweilige Seite.

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