Bezirk von Hamburg
Gewerbe anmelden in Hamburg-Eimsbüttel
Eimsbüttel ist eines der beliebtesten Wohn- und Gründungsviertel Hamburgs, dicht, jung und kreativ, vom Grindel über die Osterstraße bis nach Stellingen. Viele Soloselbstständige und kleine Dienstleister starten hier und melden ihr Gewerbe beim Bezirksamt Eimsbüttel an.
Kurz gesagt: Zuständig ist das Bezirksamt Eimsbüttel – Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt. Gebühr 20 €, Vorsprache nur mit Termin, Online-Anmeldung möglich.
Zuständiges Gewerbeamt
Bezirksamt Eimsbüttel – Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt
Grindelberg 62-66
20144 Hamburg-Eimsbüttel
Online-Anmeldung ist möglich, der Direktlink wird gerade verifiziert. Schau bei Hamburg-Eimsbüttel im Service-Portal oder lass uns das für dich übernehmen.
Persönliche Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
„In Eimsbüttel sparst du dir den Weg, wenn du gleich online anmeldest, sonst buch vorher einen Termin am Grindelberg.“
Eimsbüttel lebt von kleinen, inhabergeführten Betrieben: Gastronomie, Einzelhandel, Agenturen und freie Berufe prägen die gründerzeitlichen Straßenzüge. Für die Gewerbeanmeldung ist das Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt im Bezirksamt Eimsbüttel am Grindelberg zuständig. Die Gebühr liegt bei 20 Euro; einen Termin buchst du am besten vorab, viele Anmeldungen lassen sich auch komplett digital erledigen.
Gewerbeanmeldung, kostenlos ausgefüllt.
Du beantwortest ein paar Fragen, wir füllen das offizielle Formular für dich aus und schicken es dir als PDF per E-Mail. Auch für Hamburg-Eimsbüttel.
Drei Minuten. Reine Schreibarbeit.
Häufige Fragen
FAQ zur Gewerbeanmeldung in Hamburg-Eimsbüttel
Recherchiert und geprüft von Mike Mildenberger
Gründer von gewerbly.de. Die Gewerbeamt-Daten auf dieser Seite werden manuell aus offiziellen Stadtquellen recherchiert, zuletzt geprüft im Juni 2026. Keine Rechts- oder Steuerberatung.
Hinweis: Die Angaben zu Gebühren, Bearbeitungszeiten und Zuständigkeiten wurden sorgfältig recherchiert, können sich aber kurzfristig ändern. Verbindliche Auskünfte erteilt ausschließlich dein zuständiges Gewerbeamt.