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ratgeber18. April 20266 Min Lesezeit

Was nach der Gewerbeanmeldung kommt

Der Gewerbeschein ist da. Jetzt was? Eine Übersicht der Stellen, die sich automatisch melden, und der Sachen, an die man selbst denken muss.

Mit dem Gewerbeschein in der Hand fühlt sich vieles erstmal erleichtert an. Tatsächlich beginnt damit aber eine kurze, aber intensive Phase, in der mehrere Behörden und Stellen automatisch Kontakt aufnehmen, und manche, an die man selbst denken muss.

Wer sich automatisch meldet

Das Gewerbeamt informiert eine Reihe von Stellen, ohne dass etwas zu tun wäre:

  • Finanzamt: Innerhalb weniger Wochen kommt der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Dort werden u.a. erwarteter Umsatz, Gewinn und die Wahl zwischen Kleinunternehmerregelung und Regelbesteuerung abgefragt.
  • IHK oder Handwerkskammer: Pflichtmitgliedschaft je nach Tätigkeit. Mit der Mitgliedschaft kommt der Beitragsbescheid.
  • Berufsgenossenschaft (BG): Zuständig für die gesetzliche Unfallversicherung. Auch Solo-Selbstständige sind oft beitragspflichtig.
  • Statistisches Bundesamt: Mit gewisser Wahrscheinlichkeit kommt eine statistische Auskunftspflicht ins Haus.

Wovon viele am Anfang überrascht sind

  • Die IHK-Beiträge kommen unabhängig vom Erfolg. Es gibt aber Befreiungsregeln für Existenzgründer mit niedrigen Gewinnen.
  • Beim Finanzamt-Fragebogen ist die Wahl „Kleinunternehmerregelung“ weitreichend (§19 UStG). Sie kann nur alle 5 Jahre revidiert werden.
  • Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer können ab dem zweiten Jahr fällig werden, gerne in vierstelliger Höhe.

Selbst aktiv werden: typische nächste Schritte

Was der Gesetzgeber nicht automatisch anstößt, aber oft wichtig wird:

  1. Geschäftskonto eröffnen. Ab UG/GmbH Pflicht, sonst praktisch unverzichtbar.
  2. Buchhaltungs-Software auswählen oder mit dem Steuerberater die Tool-Frage klären.
  3. Krankenversicherung klären, gesetzlich oder privat, Wechsel zwischen den Systemen ist nur eingeschränkt möglich.
  4. Rechnungs-Vorlagen mit Pflichtangaben nach §14 UStG aufsetzen.
  5. Versicherungen prüfen (Berufshaftpflicht, Inhalt, Cyber, BU), der Bedarf hängt von der Tätigkeit ab.

Häufige Frist-Fallen

  • Fragebogen Finanzamt: Innerhalb eines Monats nach Aufforderung.
  • Umsatzsteuervoranmeldung: Im Gründungsjahr und im Folgejahr monatlich (§18 UStG).
  • Gewerbesteuererklärung: Falls der Freibetrag überschritten wird, jährlich bis 31. Juli des Folgejahres (Steuerberater verlängert auf bis zu 28. Februar des übernächsten Jahres).

Wenn der Gewerbeschein noch fehlt

Wer noch keinen Gewerbeschein hat, fängt mit der Anmeldung beim zuständigen Gewerbeamt an. Das offizielle GewA1-Formular gibt es auch online, wer es vor Augen hat, sieht schnell, dass viele Felder leicht zu missverstehen sind.

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Hinweis: Dieser Inhalt dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Behördenberatung im Einzelfall. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an dein zuständiges Gewerbeamt, einen Steuerberater oder Rechtsanwalt. Stand der Angaben siehe jeweilige Seite.

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